Dozent, -in
564F2 Das Haus im Erbfall
Aufgrund eines Erbfalls geht das Eigentum an der Immobilie auf die Erben über. Daher ist zunächst das Grundbuch zu berichtigen.
Wenn Sie möchten, dass Ihre Immobilie an einen Freund vererbt wird, müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Die Alternative zum Vererben ist das Modell, das Haus bereits jetzt schon zu verkaufen und ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauchsrecht zurückzubehalten. So können Senioren im Alter noch den Kaufpreis der eigenen Immobilie selbst nutzen, aber bis zum Ende ihres Lebens in dem Objekt wohnen bleiben, ohne sich über die Reparaturen von Dach oder Heizung kümmern zu müssen. Aufgrund der steigenden Immobilienpreise sicherlich ein Konstrukt für die ältere Generation, sofern die eigenen Kinder die Immobilie nicht im Familienbesitz behalten möchten oder gegebenenfalls Streit vorprogrammiert wäre.
- Unterrichtseinheiten:
1 Einh. = 2 Ustd.
- Mindestteilnehmerzahl:
12