Dozent, -in
561F2 Eine typische Testamentsgestaltung
Nur ca. 25,8 % der Bevölkerung haben ein Testament oder einen Erbvertrag geschlossen. Gefährlich sind die Testamente dann, wenn Laien feststehende juristische Begriffe (Vorerbe, Schlusserbe, Ersatzerbe, Vermächtnis) falsch verwenden oder Situationen nicht bedenken wie z. B. das Vorversterben eines Erben.
Ein Testament sollte immer dann verfasst werden, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht eintreten soll oder große Vermögen vererbt werden sollen. Frau Notarin und Rechtsanwältin Petra Pillich erläutert, wer und wie ein Testament selbst gestalten soll und wann der Steuerberater oder ein Notar hinzugezogen werden soll.
- Unterrichtseinheiten:
1 Einh. = 2 Ustd.
- Mindestteilnehmerzahl:
12