Dozent, -in

Standort

Villa Becker, Raum 3
Weseler Straße 32, 46348 Raesfeld

Date

12 Mai 2025

Time

19:00 - 20:30

Gebühren

12.00€

Unterkategorien

2.3 Wirtschaft und Recht

066F2 Vererben zu Lebzeiten- wie geht das?

Zum Vererben muss zunächst jemand sterben. Sofern die Kinder bereits zu Lebzeiten von ihren Eltern Immobilien oder andere Vermögensgegenstände erhalten sollen, sollte dies gut überlegt sein. Die Notarin Frau Petra Pillich erklärt, welche Vor- und Nachteile das Verschenken zu Lebzeiten im Gegensatz zum Vererben hat.

So kann gegebenenfalls Erbschaftssteuer gespart oder Pflichtteilsansprüche bestimmter Erben reduziert werden. Verschenken macht mehr Spaß, da der Verschenker den Dank noch erlebt, Vererben macht mehr Spaß, weil die Angehörigen oft das ganze Leben nett zu dem zukünftigen Vererber sind. Sie merken, es sollte gut abgewogen werden, welcher Weg in der eigenen Konstellation der richtige ist.

  • Unterrichtseinheiten:

    1 Einh. = 2 Ustd.

  • Mindestteilnehmerzahl:

    12

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066F2 Vererben zu Lebzeiten- wie geht das?
12,00 € / 1 Einh. = 2 Ustd.

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Beginn: Mo., 12.05.2025, 19:00 Uhr - 20:30 Uhr

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