Dozent, -in

Standort

Villa Becker, Raum 3
Weseler Straße 32, 46348 Raesfeld

Datum

11 Mai 2026

Uhrzeit

19:00 - 20:30

Gebühren

14.00€

Unterkategorien

2.2 Wirtschaft und Recht

065F2 Vererben zu Lebzeiten

Zum Vererben muss zunächst jemand sterben. Sofern die Kinder bereits zu Lebzeiten von ihren Eltern Immobilien oder andere Vermögensgegenstände erhalten sollen, sollte dies gut überlegt sein. Die Notarin Frau Petra Pillich erklärt, welche Vor- und Nachteile das Verschenken zu Lebzeiten im Gegensatz zum Vererben hat.

So kann gegebenenfalls Erbschaftssteuer gespart oder Pflichtteilsansprüche bestimmter Erben reduziert werden. Verschenken macht mehr Spaß, da der Verschenker den Dank noch erlebt, Vererben macht mehr Spaß, weil die Angehörigen oft das ganze Leben nett zu dem zukünftigen Vererber sind. Sie merken, es sollte gut abgewogen werden, welcher Weg in der eigenen Konstellation der richtige ist.

  • Unterrichtseinheiten:

    1 Einh. = 2 Ustd.

  • Mindestteilnehmerzahl:

    10

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065F2 Vererben zu Lebzeiten
14,00 € / 1 Einh. = 2 Ustd.

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Beginn: Mo., 11.05.2026, 19:00 Uhr - 20:30 Uhr

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