Dozent, -in
065F2 Clever vererben
Zum Vererben muss zunächst jemand sterben. Sofern die Kinder bereits zu Lebzeiten von ihren Eltern Immobilien oder andere Vermögensgegenstände erhalten sollen, sollte dies gut überlegt sein.
Frau Notarin und Rechtsanwältin Frau Petra Pillich erklärt, welche Vor- und Nachteile das Verschenken zu Lebzeiten im Gegensatz zum Vererben hat.
So können gegebenenfalls Erbschaftssteuer gespart oder Pflichtteilsansprüche bestimmter Erben reduziert werden. Verschenken macht mehr Spaß, da der Verschenker den Dank noch erlebt; Vererben macht mehr Spaß, weil die Angehörigen oft das ganze Leben nett zu dem zukünftigen Vererber sind. Sie merken, es sollte gut abgewogen werden, welcher Weg in der eigenen Konstellation der richtige ist.
- Unterrichtseinheiten:
1 Einh. = 2 Ustd.
- Mindestteilnehmerzahl:
12