Allgemeine Teilnahmebedingungen des Bildungswerkes Raesfeld

Grundsätzliches 

Für die Anmeldung und Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen des Bildungswerkes Raesfeld gelten die nachfolgenden Bedingungen für jede Anmeldung und Teilnahme, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden ist. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. 

1. Anmeldungen 

Für alle Kurse und Veranstaltungen des Bildungswerkes ist in jedem Fall eine verbindliche Anmeldung des Teilnehmers erforderlich. Die Anmeldung kann über die Internetseite des Bildungswerkes (www.bw-raesfeld.de), telefonisch (02865/10073) oder unter Verwendung einer Anmeldekarte, die beim Bildungswerk erhältlich ist, erfolgen. 

Die Anmeldung ist für den Kursteilnehmer verbindlich. Wenn Sie nach getätigter Anmeldung keine Nachricht (schriftlich/mündlich) vom Bildungswerk Raesfeld erhalten, findet die Veranstaltung/der Kurs in beschriebener Form statt. Sollte der Kurs schon belegt sein oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung durch das Bildungswerk Raesfeld. 

2. Zahlung der Kursgebühren 

Die Kursgebühren sind bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf folgendes Konto zu überweisen: 

Volksbank Raesfeld BIC: GENODEM1RAE IBAN: DE21 4286 2451 0113 3374 01

Bei der Überweisung ist die jeweilige Kursnummer anzugeben. Handelt es sich um einen Kurs oder eine Veranstaltung mit einem Anmeldeschluss, muss die Kursgebühr bis zum Datum des Anmeldeschlusses entrichtet werden. 

3. Durchführung der Kurse 

Für die Durchführung der Kurse ist, sofern nichts anderes mit den Teilnehmern vereinbart ist, eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen (über 16 Jahre) erforderlich. Für den Fall, dass diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich das Bildungswerk vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden entrichtete Kursgebühren vollständig zurückerstattet. 

Änderungen des Programms, zeitliche und räumliche Verlegung von Kursen und Veranstaltungen bleibt ausdrücklich seitens des Bildungswerkes vorbehalten. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Bildungswerk bestehen nicht. Die Teilnehmer werden über die Absage oder die zeitliche bzw. räumliche Verlegung benachrichtigt. 

4. Haftung 

Das Bildungswerk haftet nicht bei Personenschäden durch Unfälle, bei Diebstählen, Beschädigungen, Verlust oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungswerkes, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzung. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden, so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. 

5. Materialkosten 

Materialkosten für Koch-, Back-, Näh-, Kosmetik-, Werkkurse oder Ähnliches, werden gesondert zwischen dem Teilnehmer und den Dozenten abgerechnet. Diese Kosten sind von den Kursgebühren nicht umfasst.

6. Abmeldung 

Eine Abmeldung ist bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn möglich und zwar bei der Geschäftsstelle des Bildungswerkes sowohl telefonisch, persönlich als auch schriftlich (maßgeblich ist der Zugang des Schreibens). Bei rechtzeitiger Abmeldung werden die Kursgebühren erstattet. Andernfalls erfolgt keine Erstattung. Umfasst ein Kurs oder eine Veranstaltung mehrere einzelne Termine, ist eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren für einzelne Termine nicht möglich. Bei Veranstaltungen mit Anmeldeschluss kann eine Abmeldung nur bis zu diesem Termin erfolgen. Andernfalls werden auch hier die Kursgebühren nicht erstattet. 

7. Gebührenermäßigung 

Eine Gebührenermäßig von 25 % erhalten die Inhaber eines Familienpasses aus Raesfeld, Raesfeld/Erle, Borken, Heiden, Velen und Reken.

Eine Gebührenermäßigung von 50 % erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises: Kinder (ab 6 Jahren bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Studenten und Auszubildende (nicht aber studierende der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und der Fernuniversität) 

8. Gebührenbefreiung 

Eine Gebührenbefreiung erhalten Bezieher von SGB II, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bei der Anmeldung aus Raesfeld, Raesfeld/Erle, Borken, Heiden, Velen und Reken. Der Nachweis darf nicht älter als 4 Monate sein. Ansonsten wird keine Gebührenbefreiung erteilt. 

Eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung wird nur dann gewährt, wenn die volle Kursgebühr mindestens 10,00 Euro beträgt. Auf Nahrungsmittelumlagen, Materialkosten und dergleichen gibt es keine Ermäßigung oder Befreiung. Dies gilt auch für Studienreisen und Studientagungen, für die ebenfalls keine Ermäßigung oder Befreiung gewährt wird. 

9. Gebührenerhöhung 

Die im Programmheft des Bildungswerkes aufgeführten Kursgebühren beziehen sich in der Regel auf einen Kurs mit 8 bis 10 Teilnehmenden. Wenn die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, das Bildungswerk sich, aber gleichwohl entscheidet den Kurs anzubieten, ist das Bildungswerk berechtigt eine erhöhte Gebühr von den einzelnen Teilnehmern zu verlangen über deren Höhe die Teilnehmer dann informiert werden. Die Teilnehmer sind dann berechtigt, sich gegen Erstattung bereits entrichteter Kursgebühren abzumelden. Nehmen Sie gleichwohl an der Veranstaltung teil, sind Sie verpflichtet, die erhöhte Kursgebühr zu entrichten. 

10. Datenschutz 

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich im Rahmen der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den übrigen gesetzlichen Vorschriften statt. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie auf unsere Homepage unter www.bw-raesfeld.de. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für die Zusendung von Veranstaltungsinformationen des Bildungswerkes verwendet. Die Teilnehmenden werden ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Ihre Daten sofort nach Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung gelöscht werden, wenn Sie dem Bildungswerk diesen Wunsch mitteilen. 

11. Urheberrecht 

Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Bildungswerkes bzw. der jeweiligen Dozenten vervielfältigt oder verbreitet werden. Das Bildungswerk und die Dozenten behalten sich alle Rechte vor. 

12. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen hierdurch nicht berührt.