Dozent, -in
067F2 Das Berliner Testament
Das sogenannte „Berliner Testament“ ist die typische Testamentsgestaltung zwischen Eheleuten. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und erst wenn der letzte der beiden verstirbt, erben die Kinder. Was ist der Unterschied zum Einzeltestament? Wann ist ein Erbvertrag besser? Muss ich bei einem Berliner Testament zum Notar?
Frau Notarin Petra Pillich erklärt die Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament und zeigt auch auf, was die Kinder machen können, wenn sie aufgrund des Berliner Testaments „enterbt“ worden sind.
- Unterrichtseinheiten:
1 Einh. = 2 Ustd.
- Mindestteilnehmerzahl:
12