Dozent, -in
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Rademacher, PeterFachanwalt für Arbeitsrecht und Notar von der Kanzlei Vosgröne, Starting, Stammmeijer, Rademacher und Pillich
072F2 Die Vorsorgevollmacht
Die notarielle Generalvollmacht gilt als die sicherste Variante, im Ernstfall alles regeln zu können – ist das so? Reicht eine beglaubigte Vollmacht oder die Vollmacht des Bundesjustizministeriums aus? Die notarielle Vollmacht umfasst sowohl die Vollmacht wie auch eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung.
Herr Notar Peter Rademacher zeigt auf, wann Sie mit einer privaten Bankvollmacht vollständig abgesichert sind und wann Sie eine Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung benötigen. Sofern Erbe und Bevollmächtigter die gleiche Person ist, kann mit einer notariellen Vollmacht viele Probleme umgangen werden.
Nach dem Vortrag kann jeder für sich entscheiden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten oder ob die während des Vortrags ausgefüllte Vollmacht des Bundesjustizministeriums ausreicht.
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Unterrichtseinheiten:
1 Einh. = 2 Ustd.
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Mindestteilnehmerzahl:
12