Dozent, -in

Standort

Villa Becker, Raum 3
Weseler Straße 32, 46348 Raesfeld

Datum

18 Sep 2023
Abgelaufen!

Uhrzeit

19:00 - 20:30

Preis

12.00€

Unterkategorien

2.3 Wirtschaft und Recht

556F2 Vererben zu Lebzeiten- wie geht das? (Vortrag ist abgesagt)

Zum Vererben muss zunächst jemand sterben. Sofern die Kinder bereits zu Lebzeiten von ihren Eltern Immobilien oder andere Vermögensgegenstände erhalten sollen, sollte dies gut überlegt sein.

Die Notarin Frau Petra Pillich erklärt, welche Vor- und Nachteile das Verschenken zu Lebzeiten im Gegensatz zum Vererben hat. So kann gegebenenfalls Erbschaftssteuer gespart oder Pflichtteilsansprüche bestimmter Erben reduziert werden. Verschenken macht mehr Spaß, da der Verschenker den Dank noch erlebt; Vererben macht mehr Spaß, weil die Angehörigen oft das ganze Leben nett zu dem zukünftigen Vererber sind.
Sie merken, es sollte gut abgewogen werden, welcher Weg in der eigenen Konstellation der richtige ist.

  • Unterrichtseinheiten:

    1 Einh. = 2 Ustd.

  • Mindestteilnehmerzahl:

    12