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560F2 Kündigung wegen Eigenbedarfs: Der Joker unter den Kündigungen?
Für Vermieter gibt es verschiedene Kündigungsgründe. Bei ausbleibenden Mietzahlungen oder Verwahrlosung der Wohnung kann eine Kündigung fristlos erfolgen. Der häufigste Grund für eine Kündigung durch den Vermieter ist neben der Zahlungskündigung die Eigenbedarfskündigung.
Diese ist bei weitem nicht so einfach durchzusetzen, wie manche Vermieter glauben. Angesichts der steigenden Mietpreise und anhaltender Wohnungsknappheit sind die Eigentümer oder deren Angehörige jedoch immer häufiger darauf angewiesen, die eigene Immobilie selbst zu bewohnen. Bitter wird es, wenn die Frist zur Eigenbedarfskündigung abläuft, die Mieter nicht ausziehen und dann festgestellt wird, dass die damalige Kündigung nicht ausreichend war.
Die Referentin Petra Pillich (Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht) erklärt, wann die Kündigung wegen Eigenbedarfs ein „Joker“ ist und wie er rechtlich sicher durchgesetzt werden kann.
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Unterrichtseinheiten:
1 Einh. = 2 Ustd.
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Mindestteilnehmerzahl:
12