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SUMMARY:066F2   Die Vorsorgevollmacht
DESCRIPTION:Die notarielle Generalvollmacht gilt als die sicherste Variante, im Ernstfall alles regeln zu können – ist das so? Reicht eine beglaubigte Vollmacht oder die Vollmacht des Bundesjustizministeriums aus? Die notarielle Vollmacht umfasst sowohl die Vollmacht wie auch eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung.\nFrau Notarin Petra Pillich zeigt auf, wann Sie mit einer privaten Bankvollmacht vollständig abgesichert sind und wann Sie eine Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung benötigen. Sofern Erbe und Bevollmächtigte die gleiche Person ist, können mit einer notariellen Vollmacht viele Probleme umgangen werden. Nach dem Vortrag kann jeder für sich entscheiden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten oder ob die während des Vortrags ausgefüllte Vollmacht des Bundesjustizministeriums ausreicht.\n
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